Hinweis für Patienten beim Wahlarzt

Der Unterschied zum Kassenarzt besteht darin, dass Sie bei einem Wahlarzt zunächst das Arzthonorar bezahlen müssen und im Anschluss die Kosten von Ihrer Krankenversicherung gemäß Tariflisten zurück erstattet wird - Sie müssen dazu lediglich die Honorarnote bei Ihrer Versicherung abgeben.

Bezüglich Rezepte, Überweisungen, Verordnungen, Krankmeldungen, etc., bestehen keine Unterschiede zum Kassenarzt.

 

Wir bitten um eine dementsprechende Absage ihres Termines (24 davor), falls sie ihn nicht wahrnehmen können, andernsfalls muß ich ihnen ein Ausfallshonorar verechnen.

Wichtige Rufnummern!

Einrichtung Telefonnummer
Rettung 144
Polizei 133
Feuerwehr 122
Vergiftungszentrale +43 1 406 43 43
Euro Notruf 112
Ärztenotruf 1415

Terminvereinbarung

Tel.: +43 (0)676/7265914

 

Mail: office@doktorkoehler.at

oder mittels Kontaktformular

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© Dr. Wolfgang Köhler, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie