Der Unterschied zum Kassenarzt besteht darin, dass Sie bei einem Wahlarzt zunächst das Arzthonorar bezahlen müssen und im Anschluss die Kosten von
Ihrer Krankenversicherung gemäß Tariflisten zurück erstattet wird - Sie müssen dazu lediglich die Honorarnote bei Ihrer Versicherung abgeben.
Bezüglich Rezepte, Überweisungen, Verordnungen, Krankmeldungen, etc., bestehen keine Unterschiede zum Kassenarzt.
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettung | 144 |
Polizei | 133 |
Feuerwehr | 122 |
Vergiftungszentrale | +43 1 406 43 43 |
Euro Notruf | 112 |
Ärztenotruf | 141 |