Der Unterschied zum Kassenarzt besteht darin, dass Sie bei einem Wahlarzt zunächst das Arzthonorar bezahlen müssen und im Anschluss die Kosten von
Ihrer Krankenversicherung gemäß Tariflisten zurück erstattet wird - Sie müssen dazu lediglich die Honorarnote bei Ihrer Versicherung abgeben.
Bezüglich Rezepte, Überweisungen, Verordnungen, Krankmeldungen, etc., bestehen keine Unterschiede zum Kassenarzt.
Wir bitten um eine dementsprechende Absage ihres Termines (24 davor), falls sie ihn nicht wahrnehmen können, andernsfalls muß ich ihnen ein Ausfallshonorar verechnen.
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettung | 144 |
Polizei | 133 |
Feuerwehr | 122 |
Vergiftungszentrale | +43 1 406 43 43 |
Euro Notruf | 112 |
Ärztenotruf | 1415 |